Laufen im Wald

Nachfolgender Artikel wurde vom Leichtathletikverband Nordrhein schon im Sommer veröffentlicht, von mir erst jetzt entdeckt. Zum Thema Laufen im Wald hat das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW auf Anfrage u.a. vom Landessportbund eine Stellungnahme abgegeben. Es ist sicher für jedes private Training, für organisierte Veranstaltungen und für Lauftreffs eine interessante Information, die ich hier in meinen Worten kurz zusammenfassen will :

  • privates Laufen/Walken/Radfahren auf befestigten Wegen fällt unter das allgemeine Betretungsrecht und ist zu dulden
  • für organistierte Veranstaltungen (Volksläufe) benötigt man die Zustimmung des Waldbesitzers
  • bei"Veranstaltungen/Lauftreffs", die zwischen erstgenannten Zwecken liegen, wird es komplizierter, dazu das PDF des Ministerums vollständig lesen.

zum Artikel auf lvnordrhein.de bzw. dem  PDF des Ministeriums ...